Der Bruch gegen Traditionen

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) von 1989 ist von 194 Staaten – allen Staaten außer USA, Somalia – 1990 ratifiziert worden und gilt für knapp zwei Milliarden Kinder (d.h. alle Personen unter 18 Jahren). Lt. Terre des hommes wurden seitdem durchaus Fortschritte erzielt: die Kindersterblichkeit ist weltweit gesunken, die Einschulungsrate hat sich auf 85% erhöht.

Und die Genitalverstümmelung von Mädchen?

Ein Faktum sind fehlende Kontrollinstrumente in der UN-KRK, wie die bei allen Konventionen übliche Individualbeschwerde (des Einzelnen gegen den Staat).

Ende 2011 beschlossen wird ihre Anwendung aber noch dauern. Bis dahin werden Jahr für Jahr drei Mio Mädchen beschnitten. Weltweit sind mittlerweile rund 200 Mio Frauen Opfer von Female Genital Mutilation (FGM).

Die Praktik verletzt elementare Menschenrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf Sicherheit und persönliche Freiheit und richtet sich fast ausschließlich gegen Kinder.

Neben UN-KRK, dem dt. Grundgesetz Art. 2.2, und der Charta der Grundrechte der EU, Art. 24, bilden auch internationale Abkommen rechtliche Grundlagen für das Vorgehen gegen FGM.

Hierzu zählen CEDAW – gegen die Diskriminierung der Frau (1979), die Afrikanische Charta über die Rechte des Kindes (1990), die UN-Erklärung zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (1993) und das Protokoll der Afrikanischen Union für die Rechte von Frauen (2003): Art. 5 des Maputo-Protokolls erkennt schädliche traditionelle Praktiken inkl. FGM explizit als Menschenrechtsverletzung an und fordert deren Verbot sowie Maßnahmen dagegen.

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